Gerne nutzen wir die Chance, Fachleute aus unterschiedlichen Gebieten und Randbereichen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in unseren Blog einzubinden. Bei dem heutigen Thema geht es um die Gefahr der Abmahnung in der Online PR. Dr. Stephan Schenk stellt ein aktuelles Urteil vor:
Gestern habe ich über die neue Abmahngefahr für das fehlende Xing-Impressum berichtet. Dabei kam die Frage auf, wo man bei den anderen sozialen Netzwerken ein Impressum anlegen kann. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach. Denn das amerikanische Recht fordert keine Angaben nach Telemediengesetz (TMG). Daher sehen Facebook, Twitter, Google+, Pinterest etc. keine gesonderten Felder vor. Für deutsche Anbieter gilt jedoch deutsches Recht und damit stehen Anbieter vor einem Problem.
Die Abmahnwelle hat jetzt auch das Businessnetzwerk Xing erreicht. Und zwar geht es um die Impressumspflicht bei den Profilen. Über die rechtliche Bewertung gibt es bei verschiedenen Anwälten eine klare Meinung. Trotzdem sollte jeder Nutzer vorsorglich ein Impressum anlegen.
Wenn das nicht mal ein guter Tag für alle Kommunikatoren war: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) erleidet eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein.
Im Frühjahr 2013 machte ein Artikel der „Zeit“ Schlagzeilen: Ein Unternehmen sollte 1800 Euro aufgrund einer Abmahnung wegen eines Facebook Posts bezahlen. Im Rahmen der PR hatte die Firma ein Minibild in dem sozialen Netzwerk gepostet, an dem eine Lokalzeitung die Rechte hielt – und diese erstrecken sich auf die sogenannten Thumbnails. Dieses Beispiel verdeutlicht: PR findet nicht im rechtsfreien Raum statt, sondern muss sich an die Gesetze halten.
Wir beraten unsere Kunden schon länger im Bereich Social Media Nutzung der Mitarbeiter. So langsam scheint das wichtige Thema Guidelines in der Breite anzukommen. Verschiedene Studien bestätigen dies. Denn inzwischen sind die meisten Mitarbeiter Teil sozialer Netzwerke und können damit zum Kommunikator für das Unternehmen werden.
Gewinnspiele sind super bei Facebook. Unternehmen können relativ schnell Fans für ihre Unternehmensseiten gewinnen. Denn wo es was zu gewinnen gibt, drückt ein potentieller Interessent schnell mal „gefällt mir“. Aber Facebook hat Regeln. Und werden diese verletzt, kann es schnell zur Löschung von Seiten kommen.
Im gestrigen ersten Teil meines Berichts zum DJV-Seminar „Immer auf der sicheren Seite?“ – Juristische Fallen im PR-Alltag bin ich zunächst auf die allgemeinen genannten Rechtsgrundlagen für die PR eingegangen. Wichtig ist es im Hinterkopf zu haben,dass es sich bei Fragen zur Unternehmenskommunikation oft um Einzelfallentscheidungen handeln kann.
PR in und für Unternehmen steht in einem Spannungsfeld zwischen „Machen Sie mal!“ und dem Recht. Verstöße gegen Gesetze können schwerwiegende Folgen haben. Verschiedene Mythen kursieren dabei in den Unternehmen und bei den PR-Beratern. So gilt die Annahme, dass eine bestimmte Anzahl Personen auf einem Bild für die freie Veröffentlichung ausreicht.
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