Impressum in den Social Media – So geht es!

Gestern habe ich über die neue Abmahngefahr für das fehlende Xing-Impressum berichtet. Dabei kam die Frage auf, wo man bei den anderen sozialen Netzwerken ein Impressum anlegen kann. Das ist tatsächlich nicht ganz einfach. Denn das amerikanische Recht fordert keine Angaben nach Telemediengesetz (TMG). Daher sehen Facebook, Twitter, Google+, Pinterest etc. keine gesonderten Felder vor. Für deutsche Anbieter gilt jedoch deutsches Recht und damit stehen Anbieter vor einem Problem.

PR-Recht: Worauf kommt es an und worauf ist besonders zu achten?

Im Frühjahr 2013 machte ein Artikel der „Zeit“ Schlagzeilen: Ein Unternehmen sollte 1800 Euro aufgrund einer Abmahnung wegen eines Facebook Posts bezahlen. Im Rahmen der PR hatte die Firma ein Minibild in dem sozialen Netzwerk gepostet, an dem eine Lokalzeitung die Rechte hielt – und diese erstrecken sich auf die sogenannten Thumbnails. Dieses Beispiel verdeutlicht: PR findet nicht im rechtsfreien Raum statt, sondern muss sich an die Gesetze halten.

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